Sozialhilfeausschluss Einzelfallhilfe

Personen mit einem negativen Asylentscheid sind seit Januar 2008 von der Sozialhilfe ausgeschlossenen und haben nur noch Anrecht auf Nothilfe. Das SRK Kanton Zürich setzt sich dafür ein, dass die Rechte und die Würde dieser Menschen nicht verletzt werden.

Die Beratung richtet sich an Personen mit Nichteintretensentscheid, abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers, die von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind. In akuten humanitären Notsituationen leistet das SRK Kanton Zürich materielle Überbrückungshilfe.

Angebot

  • Rechtsauskunft
  • Vernetzung mit anderen Organisationen
  • Rückkehrberatung
  • Sozialberatung
  • Nothilfe

Ihre Anliegen finden bei uns Gehör und werden mit absoluter Vertraulichkeit behandelt.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen aus Ihrer Notlage.

Die Beratung ist kostenlos und findet in Deutsch, Französisch und Englisch statt.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

Anmeldung

Den Beratungstermin vereinbaren Sie bitte telefonisch (044 360 28 03). Sie können die Beratung auch ohne Anmeldung aufsuchen, müssen dann aber mit einer Wartezeit rechnen.
 

Spenden

Unsere Hilfe braucht Ihre Spende

PC-Konto: 80-2495-0

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter. So bleiben Sie über die vielfältigen Aktivitäten des SRK Kanton Zürich stets auf dem Laufenden.
Anmelden

Mehr Informationen

Kontakt

SRK Kanton Zürich
SOS Beratung
Kronenstrasse 10
8006 Zürich
Anfahrt Kronenstrasse

Tel 044 360 28 03

Kontaktformular

 
 

© 2009 SRK Kanton Zürich - Drahtzugstrasse 18 - 8008 Zürich - Tel 044 388 25 25 - Impressum