Personen mit einem negativen Asylentscheid sind seit Januar 2008 von der Sozialhilfe ausgeschlossenen und haben nur noch Anrecht auf Nothilfe. Das SRK Kanton Zürich setzt sich dafür ein, dass die Rechte und die Würde dieser Menschen nicht verletzt werden.
Die Beratung richtet sich an Personen mit Nichteintretensentscheid, abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers, die von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind. In akuten humanitären Notsituationen leistet das SRK Kanton Zürich materielle Überbrückungshilfe.
- Rechtsauskunft
- Vernetzung mit anderen Organisationen
- Rückkehrberatung
- Sozialberatung
- Nothilfe
Ihre Anliegen finden bei uns Gehör und werden mit absoluter Vertraulichkeit behandelt.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen aus Ihrer Notlage.
Die Beratung ist kostenlos und findet in Deutsch, Französisch und Englisch statt.
Den Beratungstermin vereinbaren Sie bitte telefonisch (044 360 28 03). Sie können die Beratung auch ohne Anmeldung aufsuchen, müssen dann aber mit einer Wartezeit rechnen.