Mit der Patientenverfügung haben Patientinnen und Patienten Gewissheit, dass ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn sie ihn nicht mehr selber äussern können.
Die Patientenverfügung SRK regelt alle wichtigen Fragen um Leben und Tod. Zudem entlastet die schriftliche Willensäusserung die Angehörigen und das medizinische Personal bei schwierigen Entscheidungen.
Das SRK Kanton Zürich bietet persönliche Beratung für die Patientenverfügung an:
Weitere wichtige Informationen, auch auf Französisch und Italienisch, sowie das Formular finden Sie auf dieser Webseite:
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Das Formular zur Hinterlegung der Patientenverfügung und weitere wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite:
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