PatientInnenverfügung - Registrierung
In guten Händen
Damit die PatientInnenverfügung im Notfall auch schnell gefunden wird, können Sie sie beim SRK Kanton Zürich registrieren. Schicken Sie uns einfach Ihre ausgefüllte PatientInnenverfügung. Wir prüfen den Inhalt und kontaktieren Sie bei Unklarheiten. Anschliessend wird das Dokument elektronisch erfasst und das Original bei uns abgelegt. Als Beleg erhalten Sie eine Kopie. Von nun an ist Ihr Wille im Notfall jederzeit und von überall abrufbar. Sie erhalten eine Notfall-Karte, die Sie als InhaberIn einer PatientInnenverfügung ausweist.
Nicht nur der medizinische Fortschritt bietet immer neue Möglichkeiten, auch unsere Überzeugungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb rufen wir alle zwei Jahre die InhaberInnen aller bei uns registrierten PatientInnenverfügungen auf, ihr Dokument zu aktualisieren. Selbstverständlich können Sie Ihre Entscheide auch unabhängig davon immer und jederzeit wieder ändern.
Ihre PatientInnenverfügung ist beim SRK Kanton Zürich in guten Händen. Die Vertraulichkeit ist jederzeit gewährleistet.
Tarife
| erstmalige Registrierung |
CHF 120.- (einmalig) |
| Aktualisierung alle 2 Jahre |
CHF 30.- |
| spontane Änderung |
kostenlos |