Vorsorge

Fünf häufige Fragen zur Patientenverfügung

Ausgabe 2 / 2018
Wir sind uns ein Leben lang gewöhnt, selbstständig Entscheidungen treffen zu können. Was aber, wenn dies wegen eines Unfalls oder einer Krankheit plötzlich nicht mehr möglich ist? Auch wenn dies hoffentlich niemals zutrifft – es ist sinnvoll, sich in guten Zeiten Gedanken über die eigenen Wertund Lebensvorstellungen zu machen. Das entlastet – sich selber und die Angehörigen.
Persönliches Gespräch zur Vorsorgeplanung beim SRK Kanton Zürich

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmen und welchen nicht – für den Fall, dass Sie selber nicht mehr entscheiden können. Für die Erstellung des Dokuments müssen Sie sich mit anspruchsvollen Fragen auseinandersetzen, die jede und jeder für sich beantworten muss. Vielleicht fragen Sie sich dann, wieso Sie sich die Mühe überhaupt machen sollen? Wir haben fünf häufige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

1) Wissen meine Angehörigen nicht sowieso, was ich will?

Ohne Patientenverfügung muten Sie Ihren Angehörigen zu, im Ernstfall wichtige medizinische Entscheidungen für Sie treffen zu müssen. Das ist eine grosse Verantwortung und kann die Angehörigen überfordern oder gar zu Konflikten führen. In der Patientenverfügung können Sie eine vertretungsberechtigte Person festlegen.

2) Ist die Patientenverfügung für die Ärzte verbindlich?

Ihre Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie handschriftlich datiert und unterzeichnet ist. Die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgehalten. Wenn die Verfügung korrekt und widerspruchsfrei ist, müssen sich Ärzte daran halten.

3) Ich bin jung und gesund – brauche ich dennoch eine Patientenverfügung?

Schwere Krankheiten kommen bei jungen Menschen seltener vor. Jedoch können Unfälle – etwa ein Fahrrad-, Berg- oder Skiunfall – plötzlich passieren und allenfalls schwere Hirnschädigungen mit sich bringen. Dann ist es genauso wichtig, eine Patientenverfügung zu haben.

4) Soll ich nur konkrete Situationen formulieren?

Nein, denn es ist unmöglich, alle denkbaren Situationen festzuhalten – dafür ist das Leben zu vielfältig. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie notieren, welche Lebenseinstellungen, Werte, Wünsche und Ängste Sie in Bezug auf Gesundheit und Krankheit haben. Was zum Bespiel bedeutet für Sie Lebensqualität? Mit welchen körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen wären Sie bereit, weiterzuleben? Diese Angaben dienen als Orientierung in Situationen, in denen bestimmte Behandlungen stark beeinträchtigend sein könnten, ohne dass ihr Erfolg garantiert ist, oder wo Sie sich nicht explizit zu bestimmten Massnahmen geäussert haben.

5) Reicht es, wenn ich einmal eine Patientenverfügung erstellt habe?

Ja, es reicht, einmal eine Patientenverfügung zu erstellen, jedoch kann niemand über Jahrzehnte vorausschauen. Deshalb sollte eine Patientenverfügung alle zwei Jahre überprüft werden, ob sie noch Ihrer aktuellen Gesundheitssituation und Ihren Lebensumständen entspricht. Das Dokument kann jederzeit abgeändert werden.

Heute zu bedenken, was morgen sein kann, gelingt mit einem neutralen Gesprächspartner oft besser. Um Entscheidungen fällen zu können, ist entsprechendes Wissen notwendig. Das SRK Kanton Zürich bietet deshalb Beratungen an, in denen konkret auf Ihre individuelle Situation eingegangen wird. Eine Beratung kostet 120 Franken. Sie erhalten Antworten auf wichtige Fragen und Erklärungen zum Inhalt, auch anhand hilfreicher Beispiele und ethischer Überlegungen.