Wenn Sie an Ihre eigene Vorsorge denken, zeigen Sie, dass Sie voll im Leben stehen und Ihnen die Zukunft am Herzen liegt. Wünschen Sie sich, Ihr Leben bis ans Ende selbstbestimmt zu gestalten? Wenn Sie Ihre Wünsche formulieren und diese gut auffindbar aufbewahren, können Sie Ihren Angehörigen eine grosse Last abnehmen. Möchten Sie Ihren Nachlass so regeln, wie Sie es sich vorstellen? Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Sich mit diesen persönlichen und nicht immer ganz einfachen Fragen heute schon auseinanderzusetzen und vorausschauend zu handeln, ist ein grosser Schritt. Wir möchten Sie dabei unterstützen und laden Sie herzlich ein zur nächsten kostenlosen Infoveranstaltung Vorsorgeplanung. Nach den Referaten von Experten haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Sie können sich per E-Mail an veranstaltungen@srk-zuerich.ch oder über unser online Formular anmelden.
Hier finden Sie ausserdem eine kleine Übersicht zu den drei wichtigen Vorsorge-Instrumenten Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament:
1. Patientenverfügung
- Sie halten schriftlich fest, welchen medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, sollten Sie nicht mehr selbst entscheiden können
- Die Patientenverfügung dient den medizinischen Fachpersonen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Achten Sie deshalb auf präzise, widerspruchsfreie Formulierungen
- Sie können eine Person bestimmen, die Sie in medizinischen Fragen vertritt, über Behandlungen entscheidet und Ihre Bedürfnisse durchsetzt
- Die Patientenverfügung können Sie jederzeit komplett oder teilweise ändern oder auch widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind
- Alle zwei bis drei Jahre sollten Sie Ihre Patientenverfügung überprüfen, vor allem, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation oder Ihre Bedürfnisse verändern
- Wenn Sie eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, suchen Sie mit ihr das Gespräch, damit diese Ihre Wünsche und Ihren Willen kennt
- Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung gut auffindbar, damit sie schnell gefunden wird
2. Vorsorgeauftrag
- Der Vorsorgeauftrag umfasst die drei Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Darin legen Sie fest, welche Person Ihres Vertrauens im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten wird. Das heisst, wer für Sie Ihre Rechnungen bezahlt, alltägliche Fragen klärt oder Sie in rechtlichen Belangen vertreten wird, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind
- Ihre Wünsche und den Inhalt des Vorsorgeauftrags besprechen Sie am besten mit der vertretungsberechtigten Person Ihres Vertrauens und mit den Angehörigen
- Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert werden
- Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem Ort auf, an dem er einfach auffindbar ist. Die Behörde wird das Original verlangen. Der Person, die sie vertreten wird, können Sie eine Kopie aushändigen, mit dem Hinweis, wo das Original zu finden ist