Für die Zukunft

Vorsorge mal drei

Ausgabe 4 / 2019
Das Zürcher Rote Kreuz unterstützt Sie bei Fragen zur medizinischen und rechtlichen Vorsorge. Nehmen Sie an unserer kostenlosen Infoveranstaltung teil oder lassen Sie sich kompetent und individuell beraten.
Vorsorgeplanung frühzeitig angehen

Wenn Sie an Ihre eigene Vorsorge denken, zeigen Sie, dass Sie voll im Leben stehen und Ihnen die Zukunft am Herzen liegt. Wünschen Sie sich, Ihr Leben bis ans Ende selbstbestimmt zu gestalten? Wenn Sie Ihre Wünsche formulieren und diese gut auffindbar aufbewahren, können Sie Ihren Angehörigen eine grosse Last abnehmen. Möchten Sie Ihren Nachlass so regeln, wie Sie es sich vorstellen? Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Sich mit diesen persönlichen und nicht immer ganz einfachen Fragen heute schon auseinanderzusetzen und vorausschauend zu handeln, ist ein grosser Schritt. Wir möchten Sie dabei unterstützen und laden Sie herzlich ein zur nächsten kostenlosen Infoveranstaltung Vorsorgeplanung. Nach den Referaten von Experten haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Sie können sich per E-Mail an veranstaltungen@srk-zuerich.ch oder über unser online Formular anmelden. 

Hier finden Sie ausserdem eine kleine Übersicht zu den drei wichtigen Vorsorge-Instrumenten Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament:

1. Patientenverfügung

  • Sie halten schriftlich fest, welchen medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, sollten Sie nicht mehr selbst entscheiden können
  • ​Die Patientenverfügung dient den medizinischen Fachpersonen als Orientierung in schwierigen Entscheidungssituationen. Achten Sie deshalb auf präzise, widerspruchsfreie Formulierungen
  • Sie können eine Person bestimmen, die Sie in medizinischen Fragen vertritt, über Behandlungen entscheidet und Ihre Bedürfnisse durchsetzt
  • Die Patientenverfügung können Sie jederzeit komplett oder teilweise ändern oder auch widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind
  • Alle zwei bis drei Jahre sollten Sie Ihre Patientenverfügung überprüfen, vor allem, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation oder Ihre Bedürfnisse verändern
  • Wenn Sie eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, suchen Sie mit ihr das Gespräch, damit diese Ihre Wünsche und Ihren Willen kennt
  • Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung gut auffindbar, damit sie schnell gefunden wird

2. Vorsorgeauftrag

  • Der Vorsorgeauftrag umfasst die drei Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Darin legen Sie fest, welche Person Ihres Vertrauens im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertreten wird. Das heisst, wer für Sie Ihre Rechnungen bezahlt, alltägliche Fragen klärt oder Sie in rechtlichen Belangen vertreten wird, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind
  • Ihre Wünsche und den Inhalt des Vorsorgeauftrags besprechen Sie am besten mit der vertretungsberechtigten Person Ihres Vertrauens und mit den Angehörigen
  • Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert werden
  • Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem Ort auf, an dem er einfach auffindbar ist. Die Behörde wird das Original verlangen. Der Person, die sie vertreten wird, können Sie eine Kopie aushändigen, mit dem Hinweis, wo das Original zu finden ist

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem persönlichen Gespräch. Eine Beratung zur Patientenverfügung kostet 120 Franken, zum Vorsorgeauftrag ebenfalls 120 Franken. Bei einer gemeinsamen Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag betragen die Kosten 190 Franken. Setzen Sie sich für einen Termin mit uns in Verbindung.

3. Testament

  • Ohne Testament oder Erbvertrag kommt die sogenannte gesetzliche Erbfolge gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) zur Anwendung
  • Gesetzliche Erben sind in absteigender Reihenfolge: Ehegatte und Nachkommen bis zu den Urenkeln, Eltern, Geschwister, Grosseltern und Nachkommen der Grosseltern. Diese erhalten ohne testamentarische oder erbvertragliche Regelung mindestens den vom Gesetz vorgegebenen Pflichtteil. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht das gesamte Vermögen an den Staat
  • Mittels Testament oder Erbvertrag können Sie bestimmen, wie Ihre frei verfügbare Quote (Vermögenswerte nach Abzug aller Pflichtteile) verteilt werden soll
  • Mit einem Testament können Sie mehr regeln, als viele meinen. Sie können sogar bestimmen, ob ein Erbe sein Geld verbrauchen darf, an wen es nach dessen Tod geht oder welche Auflagen er erfüllen muss, damit er das Erbe erhält
  • Einzige Formvorschrift ist, dass Sie das Testament eigenhändig (also nicht am Computer) schreiben und mit Datum, Ort und Ihrer Unterschrift versehen
  • Das Testament kann zu Hause an einem gut auffindbaren Ort deponiert oder beim Notar (gegen eine Gebühr) sowie bei gewissen Gemeinden hinterlegt werden

Haben Sie Fragen zum Verfassen eines Testaments?

Möchten Sie sich über Ihr Leben hinaus für Menschlichkeit im Kanton Zürich einsetzen, indem Sie das SRK Kanton Zürich in Ihrem Testament berücksichtigen? Bei diesen und ähnlichen Fragen steht Ihnen unsere Nachlassverantwortliche gerne zur Verfügung und berät Sie individuell. Diese Beratung ist kostenlos. Auf Wunsch senden wir Ihnen zudem unseren Ratgeber für die Nachlassplanung.