
Informieren Sie sich, was im Todesfall passiert, wenn kein Testament vorhanden ist. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wer Anrecht auf einen Teil des Erbes hat, wie sich die sogenannten Pflichtteile zusammensetzen. Stimmt das für Sie? Falls ja, müssen Sie im Prinzip kein Testament erstellen. Im andern Fall hingegen schon. Grundsätzlich gilt es immer dann zu überlegen, ob ein Testament (oder eine Änderung) nötig ist, wenn sich etwas in Ihrem Leben massgeblich ändert – zum Beispiel durch Heirat, Elternschaft oder eine Krankheit.
Jein! Grundsätzlich müssen Sie nicht detailliert auflisten, was Sie besitzen, denn es verändert sich ständig. Wichtig ist vielmehr, dass Sie klar ausdrücken, wer was bekommen soll. Und hier können konkrete Angaben helfen: Der Familienschmuck geht zum Beispiel als Ganzes an die Töchter, der Verlobungsring jedoch speziell an die Enkelin. Oder wenn Sie möchten, dass Ihr Göttikind dereinst einen Göttibatzen erhält, müssen Sie auch diesen festlegen.
Ein Testament ist nicht ein Vertrag zwischen zwei Personen, sondern ein «Vertrag mit mir». Das Gesetz sieht vor, dass es jederzeit abgeändert werden kann und den Willen einer einzigen Person darstellt. Anders der Erbvertrag: Darin verpflichten sich zwei oder mehrere Personen (wichtig: immer alle Erben!), die Erbfolge in einem bestimmten Sinn zu regeln. Er kann nur mit schriftlicher Übereinkunft aller Vertragspartner aufgehoben oder angepasst werden.
Verstecken Sie es nicht! Bewahren Sie es an einem gut auffindbaren Ort auf, zum Beispiel in einem Ordner mit allen wichtigen Dokumenten und idealerweise in einem verschlossenen und angeschriebenen Couvert. Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – ein ungutes Gefühl dabei haben, dann hinterlegen Sie es bei der Gemeinde oder beim Notar gegen eine kleine Gebühr.
1. Legen Sie Ihre Dokumente zentral und übersichtlich ab
So haben Sie jederzeit den Überblick und ersparen Ihren Angehörigen grosse Mühen. In diese Ablage gehören unter anderem: Mietverträge, Steuererklärung, Bankverbindungen, Hypothekenverträge, Versicherungen, wichtige Adressen, Liste mit Wertsachen. Auch Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gehören dazu.
2. Überlegen Sie sich, ein Testament zu verfassen
Wer oder was liegt Ihnen am Herzen? Mit einem Testament stellen Sie beispielsweise sicher, dass Ihr überlebender Partner finanziell abgesichert ist oder die Nachkommen in keine Erbstreitigkeiten verwickelt werden. Im Testament können Sie auch festlegen, wenn Sie ein Vermächtnis (Legat) an eine Person oder Organisation machen möchten, die gesetzlich nicht erbberechtigt ist.
3. Wägen Sie ab, ob Sie einen Willensvollstrecker einsetzen möchten
Befürchten Sie Streitigkeiten oder ist Ihre Vermögenslage komplex, ist die Ernennung eines Willensvollstreckers ratsam. Dafür können Sie ein Familienmitglied, eine Vertrauensperson oder eine neutrale Fachperson (Treuhänder, Notar, Hausbank, Anwalt) einsetzen.
4. Regeln Sie mit einem Vorsorgeauftrag Ihre Vertretung
Überlegen Sie sich, wer im Fall eines Verlusts Ihrer Urteilsfähigkeit Ihre Vertretung in Fragen der Personen- und Vermögenssorge sowie im Rechtsverkehr übernehmen soll. Erfahren Sie mehr zum Vorsorgeauftrag.
5. Erstellen Sie eine Patientenverfügung und entscheiden Sie über eine Organspende
Halten Sie in einer Patientenverfügung fest, wie Sie zu medizinischen Behandlungsfragen stehen, sollten Sie eines Tages Ihren Willen nicht mehr äussern können und/oder nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit verfügen.
6. Eröffnen Sie ein separates Bankkonto oder ein Gemeinschaftskonto
Das Bankkonto eines Verstorbenen wird oft gesperrt, bis der Bank ein Erbschein vorliegt. Das kann zu unangenehmen Engpässen führen. Eröffnen Sie daher ein separates Konto mit entsprechender Vollmacht oder ein Gemeinschaftskonto, auf das beide Ehepartner unabhängig voneinander zugreifen können.
7. Listen Sie wichtige Kontaktpersonen auf
Legen Sie eine Liste mit Adressen an. So sind Sie sicher, dass alle Ihnen wichtigen Personen über Ihren Tod informiert werden. Vergessen Sie nicht, diese Liste regelmässig zu aktualisieren.
8. Digitaler Nachlass: Schreiben Sie die Zugangsdaten auf
Erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen den Umgang mit Ihrem digitalen Nachlass. Dazu gehören zum Beispiel die Auflösung der Konten bei Facebook oder Ebay. Notieren Sie auf einer Liste oder mittels Karteikarten die Zugangsdaten zu Ihren Online-Konten – inklusive Ihrer E-Mail.
9. Halten Sie persönliche Wünsche für den Todesfall fest
Halten Sie in einer «Anordnung für den Todesfall» fest, ob Sie eine Kremation oder eine Erdbestattung wünschen. Beschreiben Sie, wo die Beerdigung oder Abdankung stattfinden soll und welchen Rahmen Sie sich wünschen. Sie ersparen damit auch Ihren Angehörigen, Entscheidungen treffen zu müssen in einer sowieso schon sehr schwierigen Zeit.
10. Sichern Sie die Versorgung der Haustiere
Wenn Sie Haustiere besitzen, vergessen Sie nicht, aufzuschreiben, was mit ihnen geschehen soll.
Verantwortliche Legate und Historisches
Dr. phil. I Lea Moliterni
Drahtzugstrasse 18
8008 Zürich
Schweiz
Telefonisch jeweils Dienstag – Freitag erreichbar.