Vorsorge

Was kommt nach Ihnen?

Ausgabe 4 / 2018
Wer vorsorgt, hat noch lange nicht mit dem Leben abgeschlossen. Im Gegenteil! Sie zeigen damit, dass Sie voll im Leben stehen und die Zukunft Ihnen am Herzen liegt. Das Zürcher Rote Kreuz unterstützt und berät auch bei der Vorsorgeplanung. Lea Moliterni, Nachlassverantwortliche beim SRK Kanton Zürich, berichtet über die häufigsten Fragen zum Testament und empfiehlt zehn Dinge, über die es sich nachzudenken lohnt.
Grosseltern mit Enkelkind
Vieles können wir im Voraus planen, sodass auch in unvorhergesehenen Situationen oder nach dem Tod der eigene Wille zählt und respektiert wird.
Die häufigsten Fragen
Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Testament zu erstellen?
Wie verteile ich mein Hab und Gut genau? Muss ich alles auflisten, was ich besitze? Zum Beispiel, wer die Perlenkette bekommt, wer das Auto, wie gross der Göttibatzen ist?
Warum können Ehepaare nicht gemeinsam ein Testament aufsetzen?
Wo soll ich mein Testament aufbewahren?
Die zehn wichtigsten Dinge der Vorsorgeplanung

1. Legen Sie Ihre Dokumente zentral und übersichtlich ab

So haben Sie jederzeit den Überblick und ersparen Ihren Angehörigen grosse Mühen. In diese Ablage gehören unter anderem: Mietverträge, Steuererklärung, Bankverbindungen, Hypothekenverträge, Versicherungen, wichtige Adressen, Liste mit Wertsachen. Auch Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gehören dazu.

2. Überlegen Sie sich, ein Testament zu verfassen

Wer oder was liegt Ihnen am Herzen? Mit einem Testament stellen Sie beispielsweise sicher, dass Ihr überlebender Partner finanziell abgesichert ist oder die Nachkommen in keine Erbstreitigkeiten verwickelt werden. Im Testament können Sie auch festlegen, wenn Sie ein Vermächtnis (Legat) an eine Person oder Organisation machen möchten, die gesetzlich nicht erbberechtigt ist.

3. Wägen Sie ab, ob Sie einen Willensvollstrecker einsetzen möchten

Befürchten Sie Streitigkeiten oder ist Ihre Vermögenslage komplex, ist die Ernennung eines Willensvollstreckers ratsam. Dafür können Sie ein Familienmitglied, eine Vertrauensperson oder eine neutrale Fachperson (Treuhänder, Notar, Hausbank, Anwalt) einsetzen.

4. Regeln Sie mit einem Vorsorgeauftrag Ihre Vertretung

Überlegen Sie sich, wer im Fall eines Verlusts Ihrer Urteilsfähigkeit Ihre Vertretung in Fragen der Personen- und Vermögenssorge sowie im Rechtsverkehr übernehmen soll. Erfahren Sie mehr zum Vorsorgeauftrag.

5. Erstellen Sie eine Patientenverfügung und entscheiden Sie über eine Organspende

Halten Sie in einer Patientenverfügung fest, wie Sie zu medizinischen Behandlungsfragen stehen, sollten Sie eines Tages Ihren Willen nicht mehr äussern können und/oder nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit verfügen.

6. Eröffnen Sie ein separates Bankkonto oder ein Gemeinschaftskonto

Das Bankkonto eines Verstorbenen wird oft gesperrt, bis der Bank ein Erbschein vorliegt. Das kann zu unangenehmen Engpässen führen. Eröffnen Sie daher ein separates Konto mit entsprechender Vollmacht oder ein Gemeinschaftskonto, auf das beide Ehepartner unabhängig voneinander zugreifen können.

7. Listen Sie wichtige Kontaktpersonen auf

Legen Sie eine Liste mit Adressen an. So sind Sie sicher, dass alle Ihnen wichtigen Personen über Ihren Tod informiert werden. Vergessen Sie nicht, diese Liste regelmässig zu aktualisieren.

8. Digitaler Nachlass: Schreiben Sie die Zugangsdaten auf

Erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen den Umgang mit Ihrem digitalen Nachlass. Dazu gehören zum Beispiel die Auflösung der Konten bei Facebook oder Ebay. Notieren Sie auf einer Liste oder mittels Karteikarten die Zugangsdaten zu Ihren Online-Konten – inklusive Ihrer E-Mail.

9. Halten Sie persönliche Wünsche für den Todesfall fest

Halten Sie in einer «Anordnung für den Todesfall» fest, ob Sie eine Kremation oder eine Erdbestattung wünschen. Beschreiben Sie, wo die Beerdigung oder Abdankung stattfinden soll und welchen Rahmen Sie sich wünschen. Sie ersparen damit auch Ihren Angehörigen, Entscheidungen treffen zu müssen in einer sowieso schon sehr schwierigen Zeit.

10. Sichern Sie die Versorgung der Haustiere

Wenn Sie Haustiere besitzen, vergessen Sie nicht, aufzuschreiben, was mit ihnen geschehen soll.