Neues Vergütungssystem

Vergütung für freiwillige Fahrerinnen und Fahrer

Freiwillige erhalten Spesen vergütet, die im Rahmen ihrer Einsätze entstehen. In den umgestellten Fahrdienstgemeinden gilt ein neues Vergütungssystem. Ausserdem ist mit der Umstellung für die freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer eine Fahrer-App verfügbar.
Der Fahrdienst des Roten Kreuzes bringt Sie sicher zum Arzt oder in die Therapie und wieder zurück

Umgestellte Fahrdienste mit neuer Vergütung sind:

Das neue Vergütungssystem gilt zurzeit erst für die Stadt Zürich und Winterthur sowie Adliswil, Aesch, Andelfingen, Bassersdorf, Birmensdorf, Bubikon, Buchs, Bülach, Dachsen, Dällikon, Dietikon, Dietlikon, Eglisau, Elgg, Elsau, Embrachertal, Fehraltorf, Feuerthalen, Fischenthal, Flurlingen, Greifensee, Hagenbuch, Hirzel, Hombrechtikon, Horgen, Illnau-Effretikon, Kloten, Kollbrunn, Küsnacht, Langenhard, Langnau am Albis, Lindau, Männedorf, Meilen, Mönchaltorf, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberengstringen, Oberglatt, Rämismühle, Regensdorf, Richterswil, Rikon, Rüti, Russikon, Schlieren, Seuzach, Stadel, Stammertal, Thalheim an der Thur, Thalwil, Turbenthal, Uhwiesen, Uitikon, Unterengstringen, Volketswil, Wädenswil, Wald, Waldegg, Wallisellen, Wehntal, Weiach, Weiningen, Weinland Mitte, Weisslingen, Wetzikon, Winkel und Zell.

Sobald weitere Gemeinden dazukommen, werden wir diese hier aufführen.

Alle freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer der oben aufgeführten Fahrdienste erreichen uns ab sofort unter folgender Nummer:

Freiwillige aller anderen Fahrdienste erreichen Ihren Fahrdienst unter der bisherigen Telefonnummer gemäss der aktuellen Telefonliste.  


Neues Vergütungssystem für umgestellte Fahrdiensgemeinden

Neues Vergütungssystem für umgestellte Fahrdienstgemeinden im Kanton Zürich
Die wichtigsten Details

Das neue Vergütungssystem löst das bisherige ab. Den freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer werden die effektiv gefahrenen Kilometer ab/bis Wohnort des Fahrers resp. der Fahrerin vergütet. 


Kilometervergütung: Die Kilometer werden mit CHF 0.70/Kilometer vergütet. 
Mindestvergütung: Für kurze Fahrten wird den Freiwilligen die Mindestvergütung entschädigt.
Wartezeit: Wie bisher sind 90 Minuten Wartezeit inbegriffen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, stehen dem freiwilligen Fahrer oder der freiwilligen Fahrerin pro zusätzliche 30 Minuten CHF 5.– Verpflegungsspesen zu. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Einsätze geplant und disponiert (siehe unten «Ein-Weg-Fahrten»).
Fehlfahrten: Dem Fahrer oder der Fahrerin wird die Mindestvergütung entschädigt.
Ein-Weg-Fahrten (nur Hin- oder Rückfahrt): Dem Fahrer oder der Fahrerin werden die effektiven Kilometer für Hin- und Rückfahrt vergütet.
Bezahlung: Die Vergütung der Spesen erfolgt monatlich per Überweisung. Eine Barzahlung durch den Fahrgast ist nicht mehr möglich.
Die häufigsten Fragen zum neuen Vergütungssystem
Wieso gibt es keine Pauschalen mehr?
Wird es für meinen Fahrgast teurer?
Darf ich weiterhin Trinkgeld annehmen?