
Umgestellte Fahrdienste mit neuer Vergütung sind:
Das neue Vergütungssystem gilt zurzeit erst für die Stadt Zürich und Winterthur sowie Adliswil, Aesch, Andelfingen, Bassersdorf, Birmensdorf, Bubikon, Buchs, Bülach, Dachsen, Dällikon, Dietikon, Dietlikon, Eglisau, Elgg, Elsau, Embrachertal, Fehraltorf, Feuerthalen, Fischenthal, Flurlingen, Greifensee, Hagenbuch, Hirzel, Hombrechtikon, Horgen, Illnau-Effretikon, Kloten, Kollbrunn, Küsnacht, Langenhard, Langnau am Albis, Lindau, Männedorf, Meilen, Mönchaltorf, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberengstringen, Oberglatt, Rämismühle, Regensdorf, Richterswil, Rikon, Rüti, Russikon, Schlieren, Seuzach, Stadel, Stammertal, Thalheim an der Thur, Thalwil, Turbenthal, Uhwiesen, Uitikon, Unterengstringen, Volketswil, Wädenswil, Wald, Waldegg, Wallisellen, Wehntal, Weiach, Weiningen, Weinland Mitte, Weisslingen, Wetzikon, Winkel und Zell.
Sobald weitere Gemeinden dazukommen, werden wir diese hier aufführen.
Alle freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer der oben aufgeführten Fahrdienste erreichen uns ab sofort unter folgender Nummer:
Freiwillige aller anderen Fahrdienste erreichen Ihren Fahrdienst unter der bisherigen Telefonnummer gemäss der aktuellen Telefonliste.
Neues Vergütungssystem für umgestellte Fahrdiensgemeinden

Das neue Vergütungssystem löst das bisherige ab. Den freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer werden die effektiv gefahrenen Kilometer ab/bis Wohnort des Fahrers resp. der Fahrerin vergütet.
Kilometervergütung: Die Kilometer werden mit CHF 0.70/Kilometer vergütet.
Mindestvergütung: Für kurze Fahrten wird den Freiwilligen die Mindestvergütung entschädigt.
Wartezeit: Wie bisher sind 90 Minuten Wartezeit inbegriffen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, stehen dem freiwilligen Fahrer oder der freiwilligen Fahrerin pro zusätzliche 30 Minuten CHF 5.– Verpflegungsspesen zu. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Einsätze geplant und disponiert (siehe unten «Ein-Weg-Fahrten»).
Fehlfahrten: Dem Fahrer oder der Fahrerin wird die Mindestvergütung entschädigt.
Ein-Weg-Fahrten (nur Hin- oder Rückfahrt): Dem Fahrer oder der Fahrerin werden die effektiven Kilometer für Hin- und Rückfahrt vergütet.
Bezahlung: Die Vergütung der Spesen erfolgt monatlich per Überweisung. Eine Barzahlung durch den Fahrgast ist nicht mehr möglich.
Die bisherigen Pauschalen, die in den einzelnen Rotkreuz-Fahrdiensten angewendet wurden, lagen teilweise weit über der vorgesehenen Spesenentschädigung von CHF 0.70 pro Kilometer und entsprachen damit nicht mehr den Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes. Das neue Vergütungssystem korrigiert diesen Zustand und stellt sicher, dass die Spesenentschädigungen den Vorgaben der Steuerbehörden und Benevol genügen.
Den Freiwilligen soll durch ihren Einsatz keine Kosten entstehen. Gleichzeitig ist es ein Grundsatz, dass die geleistete freiwillige Zeit nicht finanziell entschädigt wird. Deshalb entschädigt das Rote Kreuz den Freiwilligen die Spesen, die im Rahmen ihrer Einsätze entstanden sind. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie als Rotkreuz-Fahrer oder -Fahrerin die Kosten für die Nutzung Ihres privaten Fahrzeugs plus Parkgebühren etc. vergütet erhalten. Der Ansatz dafür sind CHF 0.70 pro gefahrenen Kilometer. Dies entspricht unserem Spesenreglement, das von der Steuerverwaltung des Kantons Zürich bewilligt ist. Die uneinheitlichen lokalen Pauschalen fallen weg.
Die Tarife werden im gesamten Kanton vereinheitlicht und insgesamt leicht erhöht. Der Fahrgast bezahlt in Zukunft pro Fahrt eine Grundgebühr sowie die effektiv gefahrenen Kilometer ab seinem Wohnort. Im Durchschnitt über alle Fahrten betrachtet erhöht sich der Fahrpreis. Es gibt aber auch Fahrstrecken, die für den Fahrgast günstiger werden. Für Fahrgäste, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, wird der Rotkreuz-Fahrdienst dank Sozialtarifen künftig günstiger.
Das Trinkgeld Ihrer Fahrgäste ist ein Zeichen der Wertschätzung. Sie dürfen dieses natürlich weiterhin annehmen.
Gemeinsam unterwegs. Auch in Zukunft.