Tarifsystem Rotkreuz-Fahrdienst

Einheitliche Tarife im Kanton Zürich

Wie viel kostet eine Fahrt mit dem Rotkreuz-Fahrdienst? Hier finden Sie alle Informationen über das Tarifsystem im Kanton Zürich und die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Der Fahrdienst des Roten Kreuzes bringt Sie sicher zum Arzt oder Therapie und wieder zurück

Kurzübersicht Tarifsystem

Jährliche Administrationsgebühr: CHF 20.–
Grundgebühr pro Fahrt: CHF 5.–
Kilometerpreis bis 90 km: CHF 0.95
Kilometerpreis ab 90 km: CHF 0.75

Mindestpreis*:
CHF 15.– (Stadt Zürich/Winterthur)
CHF 12.– (andere Gemeinden)
*Gilt, falls Fahrpreis (Grundgebühr pro Fahrt plus Kilometerpreis) geringer ist als der Mindestpreis. 

Die wichtigsten Details

Das Tarifsystem beinhaltet eine Grundgebühr pro Fahrt, einen Kilometerpreis, Wartezeitzuschläge ab 90 Minuten und eine jährliche Administrationsgebühr. Sie erhalten monatlich eine übersichtliche Rechnung zugestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Grundgebühr: Pro Fahrt wird eine Grundgebühr von CHF 5.– verrechnet.
Kilometerpreis: Die Kilometer werden ab/bis Ihrem Wohn- bzw. Abholort verrechnet (auch bei einer einfachen Hin- oder Rückfahrt, weil die Strecke ja trotzdem retour gefahren werden muss). 
– Bis und mit dem 90. Kilometer: CHF 0.95/km
– Ab dem 91. Kilometer: CHF 0.75/km
Mindestpreis: Der Mindestpreis gilt für kurze Fahrten, wenn der Fahrpreis (Grundgebühr pro Fahrt plus Kilometerpreis) geringer ist als der Mindestpreis.
– Stadt Zürich und Winterthur: CHF 15.–
– Andere Gemeinden: CHF 12.–
Administrationsgebühr: Mit der ersten Monatsrechnung wird die jährliche Administrationsgebühr von CHF 20.– verrechnet. Nach Ablauf des Jahres wird die jährliche Administrationsgebühr bei der nächsten Fahrt für weitere 12 Monate verrechnet.
Wartezeit: Eine Wartezeit von 90 Minuten ist inbegriffen. Bei längeren Terminen wird pro zusätzlich 30 Minuten Wartezeit CHF 5.– verrechnet. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Fahrten geplant und verrechnet (ausgenommen sind sehr weite Fahrten in andere Kantone).
Sonstige Kosten: Sonstige Kosten (z.B. Parkgebühren) gehen zu Lasten des Fahrgastes und werden Ihnen nach Aufwand verrechnet.
Kurzfristige Absagen: Annullationen von gemeldeten Fahrten sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn telefonisch (044 388 25 00) zu melden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der Mindestpreis verrechnet.
Trinkgeld: Sie dürfen natürlich sehr gerne Trinkgeld geben, wenn Sie dies wünschen und das Engagement des freiwilligen Fahrers oder der freiwilligen Fahrerin wertschätzen möchten.

Allgemeine Fragen und Antworten zum Tarifsystem
Warum gibt es eine jährliche Administrationsgebühr und eine Grundgebühr pro Fahrt?
Warum erhalte ich eine Rechnung und kann nicht bar zahlen?
Wie erfahre ich den konkreten Preis für eine Fahrt?
Weshalb wurden die Fahrten vor einiger Zeit meist etwas teurer?
Wer erhält den Sozialtarif?
Fragen zur Abrechnung
Wann wird mir Rechnung gestellt?
Kann ich die Rechnung der Krankenkasse angeben?
Was ist, wenn ich innerhalb eines Jahres nur ein einziges Mal fahre?
Zahle ich die Wartezeit des freiwilligen Fahrers resp. der freiwilligen Fahrerin?
Was wird mir verrechnet, wenn ich einen Termin kurzfristig annulliere?
Was wird mir verrechnet, wenn ich eine Fahrt vergesse?
Bei mir steht ein Reha-Aufenthalt an. Wie wird mir eine solche Ein-Weg-Fahrt (nur Hin- oder nur Retourfahrt) verrechnet?