Im Testament wird vorab bestimmt, wer die gesetzlichen Erben sind und wer welche Schenkung erhält. Hierbei sind die gesetzlichen Schranken der Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen. Gesetzliche Erben sind in absteigender Reihenfolge: Ehegatte und Nachkommen, Eltern, Geschwister, Grosseltern und Nachkommen der Grosseltern. Diese erhalten ohne testamentarische oder erbvertragliche Regelung mindestens den vom Gesetz vorgegebenen Pflichtteil.
- Schreiben Sie im Titel das Wort Testament.
- Das Testament muss zwingend persönlich und von Hand geschrieben sein.
- Es muss das Datum, Ort (wo es abgefasst wurde) und Unterschrift mit Vor- und Nachname enthalten.
- Falls bereits ein Testament besteht, den Vermerk machen: Meine bisherigen Testamente erkläre ich als ungültig.
Im folgenden Bild sehen Sie ein Beispiel für ein rechtsgültiges Testament:
Sie können auf dem folgenden Profil vom SRK Kanton Zürich (bei DeinAdieu) eine kostenlose Online-Vorlage ausfüllen.
Sie können ein unverbindliches und vertrauliches Gespräch mit unserer Mitarbeiterin Lea Moliterni anfordern. Gerne können Sie uns dafür auf folgenden Wegen kontaktieren:
Sie können eine gemeinnützige Institution wie das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich in zwei Formen in Ihrem Testament berücksichtigen. Hier finden Sie weitere Informationen rund um Testamentspenden.
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Verantwortliche Legate und Historisches
Dr. phil. I Lea Moliterni
Drahtzugstrasse 18
8008 Zürich
Schweiz
Telefonisch jeweils Dienstag – Freitag erreichbar.