Kurzübersicht Tarifsystem
Jährliche Administrationsgebühr: CHF 20.–
Grundgebühr pro Fahrt: CHF 5.–
Kilometerpreis bis 90 km: CHF 0.95
Kilometerpreis ab 90 km: CHF 0.75
Mindestpreis*:
CHF 15.– (Stadt Zürich/Winterthur)
CHF 12.– (andere Gemeinden)
*Gilt, falls Fahrpreis (Grundgebühr pro Fahrt plus Kilometerpreis) geringer ist als der Mindestpreis.
Das Tarifsystem beinhaltet eine Grundgebühr pro Fahrt, einen Kilometerpreis, Wartezeitzuschläge ab 90 Minuten und eine jährliche Administrationsgebühr. Sie erhalten monatlich eine übersichtliche Rechnung zugestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Grundgebühr: Pro Fahrt wird eine Grundgebühr von CHF 5.– verrechnet.
Kilometerpreis: Die Kilometer werden ab/bis Ihrem Wohn- bzw. Abholort verrechnet (auch bei einer einfachen Hin- oder Rückfahrt, weil die Strecke ja trotzdem retour gefahren werden muss).
– Bis und mit dem 90. Kilometer: CHF 0.95/km
– Ab dem 91. Kilometer: CHF 0.75/km
Mindestpreis: Der Mindestpreis gilt für kurze Fahrten, wenn der Fahrpreis (Grundgebühr pro Fahrt plus Kilometerpreis) geringer ist als der Mindestpreis.
– Stadt Zürich und Winterthur: CHF 15.–
– Andere Gemeinden: CHF 12.–
Administrationsgebühr: Mit der ersten Monatsrechnung wird die jährliche Administrationsgebühr von CHF 20.– verrechnet. Nach Ablauf des Jahres wird die jährliche Administrationsgebühr bei der nächsten Fahrt für weitere 12 Monate verrechnet.
Wartezeit: Eine Wartezeit von 90 Minuten ist inbegriffen. Bei längeren Terminen wird pro zusätzlich 30 Minuten Wartezeit CHF 5.– verrechnet. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Fahrten geplant und verrechnet (ausgenommen sind sehr weite Fahrten in andere Kantone).
Sonstige Kosten: Sonstige Kosten (z.B. Parkgebühren) gehen zu Lasten des Fahrgastes und werden Ihnen nach Aufwand verrechnet.
Kurzfristige Absagen: Annullationen von gemeldeten Fahrten sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn telefonisch (044 388 25 00) zu melden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der Mindestpreis verrechnet.
Trinkgeld: Sie dürfen natürlich sehr gerne Trinkgeld geben, wenn Sie dies wünschen und das Engagement des freiwilligen Fahrers oder der freiwilligen Fahrerin wertschätzen möchten.
Die Tarifstruktur mit Administrationsgebühr und Grundgebühr bildet die effektiven Kosten einer Fahrt optimal ab. Jeder Fahrgast trägt damit einen fairen Anteil der Kosten, die er oder sie verursacht – ob der Fahrgast nun viel oder wenig fährt und lange oder kurze Fahrten macht.
Einerseits hat dies rechtliche Gründe im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mehrwertsteuer. Andererseits wäre das Handling von Bargeld im Rahmen des aktuellen Tarifsystems nicht praktikabel.
Wenn Sie die Fahrt bei der Einsatzleitung anmelden oder online buchen, wird Ihnen auf Wunsch der ungefähre Fahrpreis genannt. Aufgrund von kurzfristigen Änderungen (z.B. längere Wartezeit vor Ort, Parkgebühren, längere Fahrstrecke aufgrund von Baustelle, Unfall oder Umleitung etc.) ist der definitive Fahrpreis erst nach Abschluss der Fahrt bekannt. Mit der Sammelrechnung erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Fahrten.
Mit der Differenz zwischen dem Fahrpreis und der Spesenentschädigung für den Fahrer oder die Fahrerin wird seit der schrittweisen Umstellung der Tarife – die Ende 2023 abgeschlossen wurde – ein Teil der Kosten gedeckt, die dem Zürcher Roten Kreuz anfallen. Die Finanzierung des Rotkreuz-Fahrdienstes ist damit langfristig gewährleistet und es wird sichergestellt, dass Sie den Fahrdienst auch künftig nutzen können. Der Rotkreuz-Fahrdienst bietet Ihnen eine einzigartige Betreuungsleistung zu einem nach wie vor sehr fairen und günstigen Preis.
Wenn Sie Zusatzleistungen beziehen oder vom Sozialamt unterstützt werden, können Sie uns eine schriftliche amtliche Bestätigung oder eine Kopie der Verfügung schicken. Andernfalls rufen Sie uns bitte an. Wir klären die Situation individuell und persönlich.
Sie erhalten die Monatsrechnung jeweils bis Mitte des Folgemonats.
Die Rechnung beinhaltet eine detaillierte Auflistung der Fahrten und kann der Krankenkasse anstelle der heutigen Quittungen eingereicht werden. Über die Kostenübernahme/Beteiligung an den Kosten entscheidet die jeweilige Krankenkasse. In unserem Infoblatt erfahren Sie mehr darüber.
Die jährliche Administrationsgebühr fällt auch an, wenn Sie den Fahrdienst nur einmal nutzen.
90 Minuten Wartezeit sind inbegriffen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, stehen dem freiwilligen Fahrer resp. der freiwilligen Fahrerin pro weiteren angebrochenen 30 Minuten CHF 5.– Verpflegungsspesen zu, die Ihnen verrechnet werden.
Annullieren Sie eine geplante Fahrt weniger als 24 Stunden vorher, wird Ihnen der Mindestpreis verrechnet.
Sollten Sie eine Fahrt vergessen und der freiwillige Fahrer resp. die freiwillige Fahrerin fährt vergeblich zu Ihnen, dann wird Ihnen der Mindestpreis verrechnet.
Für Ein-Weg-Fahrten werden Ihnen die effektiven Kilometer für Hin- und Retourfahrt verrechnet.
Rotkreuz-Fahrdienst
Drahtzugstrasse 18
8008 Zürich
Schweiz
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr