Nachlassplanung

Ein Testament lohnt sich

Ausgabe 1 / 2024
Koni Messikommer ist Anwalt und berät fürs Rote Kreuz Zürich ehrenamtlich Interessierte, die sich über ihren Nachlass Gedanken machen.
Koni Messikommer in seiner Wohnung

Sollte jede und jeder ein Testament machen? «Ein Testament lohnt sich auf jeden Fall, auch bei kleinerem Vermögen und egal ob man Kinder hat oder nicht.» Koni Messikommer erzählt von einem Fall, bei dem ein Erblasser kein Testament hinterlassen hatte und das Gericht in aufwendiger Arbeit zahlreiche Erbinnen und Erben ausfindig machen musste, auch im Ausland. Der kleinste vererbte Betrag in diesem Fall war am Ende 50 Franken, der grösste im fünfstelligen Bereich, abhängig von der Erbfolge je nach Verwandtschaftsgrad. Die ganzen Aufwände des Gerichts für die Abklärungen werden vom Nachlass beglichen. Hätte der Erblasser dies wirklich so gewollt?

Die meisten Ratsuchenden sind wie Koni Messikommer selber im Pensionsalter. «Jede Beratung ist anders», sagt er, «es gibt die unterschiedlichsten Konstellationen und Anliegen.» Er hat als Erstausbildung eine Notariatslehre gemacht und später die Matura nachgeholt, Jura studiert und seit 1981 das Anwaltspatent. Sein Fachgebiet ist das Güter- und Erbrecht.

«Seit der Erbrechtsrevision vor zwei Jahren hat sich einiges geändert», erklärt er. Zum Beispiel gibt es in keinem Fall mehr Pflichtteile für die eigenen Eltern oder Geschwister. Bei Scheidungen wurde das Erbrecht ebenfalls heutigen Bedürfnissen angepasst. Als Erstes fragt der Jurist in den Testamentsberatungen immer dasselbe: «Was ist der Grund für die Beratung? Was ist das Ziel?» Wesentlich ist auch der Zivilstand und ob Kinder da sind, ob das nun gemeinsame sind oder/und vom Ehepartner oder der Ehepartnerin. Viele möchten den überlebenden Ehepartner resp. die Ehepartnerin bestmöglich begünstigen. Je nach Ausgangslage gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel ein Erbvertrag (zwischen den Eheleuten), eine Nutzniessung oder ein Erbverzichtsvertrag (die Kinder verzichten auf das Erbe).

Tipps fürs Testament

«Noch nie Krach gehabt in der Familie? Dann haben Sie noch nie geerbt!», scherzt der Jurist. Es ist ratsam, dass die Erblasserin oder der Erblasser im Testament die Entscheide begründet oder das Testament mit den Erbinnen und Erben bespricht, beispielsweise wenn ein Nachkomme mehr erhält als der andere. «Es gibt Fälle, wo ein Kind von Schicksalsschlägen betroffen war – und die Erblasserin oder der Erblasser dies ausgleichen möchte. Dass ein Kind mehr geliebt wurde als das andere und deshalb mehr erbt, habe ich noch nie erlebt.»

Unerlässlich ist es natürlich, das Testament zu datieren und zu unterschreiben. «Tatsächlich gibt es Fälle, wo dies vergessen ging, und dann kann das Testament für ungültig erklärt werden», erzählt der Anwalt. Ein Testament aufgrund geistiger Unzurechnungsfähigkeit anzufechten, ist hingegen sehr schwierig und kommt selten vor. «Ich empfehle, in der letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker oder eine Willensvollstreckerin einzusetzen – bei Eheleuten am besten der Ehepartner oder die Ehepartnerin.» In dieser Funktion können – sozusagen im Auftrag des Verstorbenen – Zahlungen und administrative Angelegenheiten abgewickelt werden und es ermöglicht eine effiziente Erbteilung. In einem Testament kann – unter Einhaltung der Pflichtteile – sehr vieles festgelegt und bestimmt werden.

Es lohnt sich, sich sorgfältig Gedanken darüber zu machen. Ein wertvoller Tipp ist, langfristig zu denken: über die eigene Vergangenheit, über die Zukunft der Liebsten und darüber, was einem wichtig ist. Wegen eines einzelnen Vorfalls jemanden aus der Familie zu benachteiligen oder sich in der letzten Lebensphase für etwas anderes überreden zu lassen, kann später viel Streit in der Familie säen. Wer die Formvorschriften einhält, kann davon ausgehen, dass der eigene Wille auch über den Tod hinaus Gültigkeit hat. So können Sie mit einer guten Nachlassplanung dort etwas bewirken, wofür zu Lebzeiten Ihr Herz schlägt.