Testamentspenden

Ihr letzter Wille zählt

Sich Gedanken über seinen Tod hinaus zu machen, bedeutet nicht nur, den eigenen Nachlass zu regeln. Oftmals werden im Testament nicht nur praktische Entscheide festgehalten, sondern auch gemeinnützige Organisationen berücksichtigt. Die langfristige Zürcher Rotkreuz-Arbeit finanziert sich immer mehr aus Testamentspenden, welche uns Mitglieder, Spender, aber auch Unbekannte, in Aussicht stellen.
Lea Moliterni, Verantwortliche Legate und Historisches beim SRK Kanton Zürich, im Beratungsgespräch.
Erbschaften und Legate an gemeinnützige Organisationen

Sie können das Zürcher Rote Kreuz in Ihrem Nachlass berücksichtigen und dies entsprechend im Testament vermerken. Erbschaften und Legate an gemeinnützige Organisationen sind steuerbefreit. Sie finden hier ein paar konkrete Vorschläge:

Einfache Testamentvorlage
Berücksichtigung mit einem Legat
Einsetzung als Erbe

Wenn Sie noch generelle Fragen zum Testament haben, beraten wir Sie auch gerne persönlich, oder Sie finden auf dieser Seite weitere Informationen zum Thema Testament und Nachlassplanung.