Umstellung Fahrdienstgemeinden

Einführung einheitlicher Tarife im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich wird der Rotkreuz-Fahrdienst schrittweise modernisiert. Dazu gehört ein neues Tarif- und Vergütungssystem sowie eine einheitliche Telefonnummer. Hier finden Sie eine Übersicht und die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Der Fahrdienst des Roten Kreuzes bringt Sie sicher zum Arzt oder Therapie und wieder zurück

Die einheitliche Telefonnummer und das neue Tarifsystem gelten erst für die Stadt Zürich und Winterthur sowie Adliswil, Aesch, Andelfingen, Bassersdorf, Birmensdorf, Bubikon, Buchs, Bülach, Dachsen, Dällikon, Dietikon, Dietlikon, Eglisau, Elgg, Elsau, Embrachertal, Fehraltorf, Feuerthalen, Fischenthal, Flurlingen, Greifensee, Hagenbuch, Hirzel, Hombrechtikon, Horgen,Hüntwangen/Wil/Wasterkingen, Illnau-Effretikon, Kloten, Kollbrunn, Küsnacht, Langenhard, Langnau am Albis, Lindau, Männedorf, Meilen, Mönchaltorf, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberengstringen, Oberglatt, Opfikon/Glattbrugg, Rämismühle, Regensdorf, Richterswil, Rikon, Rümlang, Rüti, Russikon, Schlieren, Seuzach, Stadel, Stammertal, Tann/Dürnten, Thalheim an der Thur, Thalwil, Turbenthal, Uhwiesen, Uitikon, Unterengstringen, Volketswil, Wädenswil, Wald, Waldegg, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Wehntal, Weiach, Weiningen, Weinland Mitte, Weisslingen, Wetzikon, Winkel und Zell. 


Achtung: In allen andern Gemeinden gelten weiterhin die bisherigen Tarife und Telefonnummern gemäss der aktuellen Telefonliste. 

Oben erwähnte Rotkreuz-Fahrdienste:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr

Sobald weitere Fahrdienstgemeinden folgen, publizieren wir dies hier. Die jeweiligen Fahrgäste informieren wir entsprechend vorgängig schriftlich. Bis dahin verändert sich für Sie nichts – Ihre bisherige Kontaktnummer mit den entsprechenden Öffnungszeiten und Tarifen gelten bis zur Umstellung. 

Neue Tarife für umgestellte Fahrdiensgemeinden

Neues Tarifsystem für umgestellte Fahrdienstgemeinden im Kanton Zürich
Die wichtigsten Details

Das neue Tarifsystem löst das bisherige ab und beinhaltet eine Grundgebühr pro Fahrt, einen Kilometerpreis und ein Jahresabo. Sie erhalten künftig monatlich eine übersichtliche Rechnung zugestellt. Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich.

Grundgebühr: Pro Fahrt wird eine Grundgebühr von CHF 5.– verrechnet.
Kilometerpreis: Die Kilometer werden ab/bis Ihrem Wohn- bzw. Abholort verrechnet.
– Bis und mit dem 90. Kilometer: CHF 0.95/km
– Ab dem 91. Kilometer: CHF 0.75/km
Mindestpreis: Der Mindestpreis gilt für kurze Fahrten, wenn der Fahrpreis (Grundgebühr pro Fahrt plus Kilometerpreis) geringer ist als der Mindestpreis.
– Stadt Zürich und Winterthur: CHF 15.–
– Andere Gemeinden: CHF 12.–
Jahresabo: Mit der ersten Monatsrechnung wird das Jahresabo mit CHF 20.– verrechnet. Das ist ab diesem Zeitpunkt 12 Monate gültig und muss nicht gekündigt oder verlängert werden. Nach Ablauf des Jahres wird das Jahresabo bei der nächsten Fahrt für weitere 12 Monate verrechnet.
Wartezeit: Wie bisher ist eine Wartezeit von 90 Minuten inbegriffen. Bei längeren Terminen wird pro zusätzlich 30 Minuten Wartezeit CHF 5.– verrechnet. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Fahrten geplant und verrechnet.
Sonstige Kosten: Sonstige Kosten (z.B. Parkgebühren) gehen zu Lasten des Fahrgastes und werden Ihnen nach Aufwand verrechnet.
Kurzfristige Absagen: Annullationen von gemeldeten Fahrten sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn telefonisch (044 388 25 00) zu melden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der Mindestpreis verrechnet.
Trinkgeld: Sie dürfen natürlich weiterhin sehr gerne Trinkgeld geben, wenn Sie dies wünschen und das Engagement des freiwilligen Fahrers oder der freiwilligen Fahrerin wertschätzen möchten.

Allgemeine Fragen und Antworten zum neuen Tarifsystem
Warum gibt es neu ein Jahresabo und eine Grundgebühr pro Fahrt?
Warum wird auf Rechnungsstellung umgestellt, statt bar wie bisher?
Wie erfahre ich den konkreten Preis für eine Fahrt?
Darf ich noch Trinkgeld geben?
Weshalb werden die Fahrten meist etwas teurer?
Wer erhält den Sozialtarif?
Fragen zur Abrechnung
Wann wird mir Rechnung gestellt?
Kann ich die Rechnung der Krankenkasse angeben?
Wie funktioniert das Jahresabo genau?
Was ist, wenn ich innerhalb eines Jahres nur ein einziges Mal fahre?
Zahle ich künftig die Wartezeit des freiwilligen Fahrers resp. der freiwilligen Fahrerin?
Was wird mir verrechnet, wenn ich einen Termin kurzfristig annulliere?
Was wird mir verrechnet, wenn ich eine Fahrt vergesse?
Bei mir steht ein Reha-Aufenthalt an. Wie wird mir eine solche Ein-Weg-Fahrt (nur Hin- oder nur Retourfahrt) verrechnet?