
Die einheitliche Telefonnummer und das neue Tarifsystem gelten erst für die Stadt Zürich und Winterthur sowie Adliswil, Aesch, Andelfingen, Bassersdorf, Birmensdorf, Bubikon, Buchs, Bülach, Dachsen, Dällikon, Dietikon, Dietlikon, Eglisau, Elgg, Elsau, Embrachertal, Fehraltorf, Feuerthalen, Fischenthal, Flurlingen, Greifensee, Hagenbuch, Hirzel, Hombrechtikon, Horgen,Hüntwangen/Wil/Wasterkingen, Illnau-Effretikon, Kloten, Kollbrunn, Küsnacht, Langenhard, Langnau am Albis, Lindau, Männedorf, Meilen, Mönchaltorf, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberengstringen, Oberglatt, Opfikon/Glattbrugg, Rämismühle, Regensdorf, Richterswil, Rikon, Rümlang, Rüti, Russikon, Schlieren, Seuzach, Stadel, Stammertal, Tann/Dürnten, Thalheim an der Thur, Thalwil, Turbenthal, Uhwiesen, Uitikon, Unterengstringen, Volketswil, Wädenswil, Wald, Waldegg, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Wehntal, Weiach, Weiningen, Weinland Mitte, Weisslingen, Wetzikon, Winkel und Zell.
Achtung: In allen andern Gemeinden gelten weiterhin die bisherigen Tarife und Telefonnummern gemäss der aktuellen Telefonliste.
Oben erwähnte Rotkreuz-Fahrdienste:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
Sobald weitere Fahrdienstgemeinden folgen, publizieren wir dies hier. Die jeweiligen Fahrgäste informieren wir entsprechend vorgängig schriftlich. Bis dahin verändert sich für Sie nichts – Ihre bisherige Kontaktnummer mit den entsprechenden Öffnungszeiten und Tarifen gelten bis zur Umstellung.
Neue Tarife für umgestellte Fahrdiensgemeinden

Das neue Tarifsystem löst das bisherige ab und beinhaltet eine Grundgebühr pro Fahrt, einen Kilometerpreis und ein Jahresabo. Sie erhalten künftig monatlich eine übersichtliche Rechnung zugestellt. Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich.
Grundgebühr: Pro Fahrt wird eine Grundgebühr von CHF 5.– verrechnet.
Kilometerpreis: Die Kilometer werden ab/bis Ihrem Wohn- bzw. Abholort verrechnet.
– Bis und mit dem 90. Kilometer: CHF 0.95/km
– Ab dem 91. Kilometer: CHF 0.75/km
Mindestpreis: Der Mindestpreis gilt für kurze Fahrten, wenn der Fahrpreis (Grundgebühr pro Fahrt plus Kilometerpreis) geringer ist als der Mindestpreis.
– Stadt Zürich und Winterthur: CHF 15.–
– Andere Gemeinden: CHF 12.–
Jahresabo: Mit der ersten Monatsrechnung wird das Jahresabo mit CHF 20.– verrechnet. Das ist ab diesem Zeitpunkt 12 Monate gültig und muss nicht gekündigt oder verlängert werden. Nach Ablauf des Jahres wird das Jahresabo bei der nächsten Fahrt für weitere 12 Monate verrechnet.
Wartezeit: Wie bisher ist eine Wartezeit von 90 Minuten inbegriffen. Bei längeren Terminen wird pro zusätzlich 30 Minuten Wartezeit CHF 5.– verrechnet. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Fahrten geplant und verrechnet.
Sonstige Kosten: Sonstige Kosten (z.B. Parkgebühren) gehen zu Lasten des Fahrgastes und werden Ihnen nach Aufwand verrechnet.
Kurzfristige Absagen: Annullationen von gemeldeten Fahrten sind mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn telefonisch (044 388 25 00) zu melden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der Mindestpreis verrechnet.
Trinkgeld: Sie dürfen natürlich weiterhin sehr gerne Trinkgeld geben, wenn Sie dies wünschen und das Engagement des freiwilligen Fahrers oder der freiwilligen Fahrerin wertschätzen möchten.
Die neue Tarifstruktur mit Jahresabo und Grundgebühr bildet die effektiven Kosten einer Fahrt viel besser ab. Jeder Fahrgast trägt damit einen fairen Anteil der Kosten, die er verursacht – ob er nun viel oder wenig fährt und ob er lange oder kurze Fahrten macht.
Einerseits hat dies rechtliche Gründe im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mehrwertsteuer. Andererseits wäre das Handling von Bargeld im Rahmen des neuen Systems nicht mehr praktikabel.
Wenn Sie die Fahrt bei der Einsatzleitung anmelden oder online buchen, wird Ihnen der ungefähre Fahrpreis genannt. Aufgrund von kurzfristigen Änderungen (z.B. längere Wartezeit vor Ort, Parkgebühren, längere Fahrstrecke aufgrund von Baustelle, Unfall oder Umleitung etc.) ist der definitive Fahrpreis erst am Ende der Fahrt bekannt. Mit der Sammelrechnung erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Fahrten.
Sie dürfen natürlich weiterhin sehr gerne Trinkgeld geben, wenn Sie dies wünschen und das Engagement des freiwilligen Fahrers oder der freiwilligen Fahrerin zusätzlich wertschätzen möchten.
Neu wird mit der Differenz zwischen dem Fahrpreis und der Spesenentschädigung für den Fahrer oder die Fahrerin ein Teil der Kosten gedeckt, die dem Zürcher Roten Kreuz anfallen. Die Finanzierung des Rotkreuz-Fahrdienstes ist damit langfristig gewährleistet und es wird sichergestellt, dass Sie den Fahrdienst auch künftig nutzen können. Der Rotkreuz-Fahrdienst bietet Ihnen auch in Zukunft eine einzigartige Betreuungsleistung zu einem nach wie vor sehr fairen und günstigen Preis.
Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, können Sie uns eine Kopie der Verfügung schicken. Andernfalls rufen Sie uns bitte an. Wir klären die Situation individuell und persönlich.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Monats für alle Fahrten des vergangenen Monats.
Die Rechnung beinhaltet eine detaillierte Auflistung der Fahrten und kann der Krankenkasse anstelle der heutigen Quittungen eingereicht werden. Über die Kostenübernahme/Beteiligung an den Kosten entscheidet die jeweilige Krankenkasse.
Nach der ersten Fahrt wird Ihnen das Jahresabo von CHF 20.– verrechnet. Das ist ab diesem Zeitpunkt 12 Monate gültig und muss nicht gekündigt oder verlängert werden. Nach Ablauf des Jahres wird Ihnen das Jahresabo bei der nächsten Fahrt für weitere 12 Monate verrechnet.
Das Jahresabo fällt auch an, wenn Sie den Fahrdienst nur einmal nutzen.
Wie bisher sind 90 Minuten Wartezeit inbegriffen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, stehen dem freiwilligen Fahrer pro zusätzlichen 30 Minuten CHF 5.– Verpflegungsspesen zu, die Ihnen verrechnet werden.
Annullieren Sie eine geplante Fahrt weniger als 24 Stunden vorher, wird Ihnen der Mindestpreis verrechnet.
Sollten Sie eine Fahrt vergessen und der freiwillige Fahrer resp. die Fahrerin fährt vergeblich zu Ihnen, dann wird Ihnen der Mindestpreis verrechnet.
Für Ein-Weg-Fahrten werden Ihnen die effektiven Kilometer für Hin- und Retourfahrt verrechnet.
Rotkreuz-Fahrdienst
Drahtzugstrasse 18
8008 Zürich
Schweiz
Für Anfragen kontaktieren Sie bitte den Rotkreuz-Fahrdienst Ihrer Gemeinde (siehe Telefonliste mit Direktwahl).