Patientenverfügung

Für den medizinischen Notfall vorsorgen

Mit einer Patientenverfügung haben Sie Gewissheit, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn Sie ihn nicht mehr selber äussern können. Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.
Das Rote Kreuz berät Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung.

In guten Zeiten machen sich die meisten Menschen kaum Gedanken, was sein könnte, wenn man durch Krankheit oder Unfall seine Urteilsfähigkeit verliert oder seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann. Dabei wäre es gerade dann besonders sinnvoll, sich damit auseinander zu setzen und die persönlichen Werte und Wünsche festzuhalten.

Natürlich stellen sich dabei auch schwierige Fragen: Welche medizinische Behandlung will ich im Endstadium einer Krankheit oder nach einem Unfall ohne reelle Heilungsaussichten? Sollen die Ärzte alles medizinisch Machbare ausschöpfen? Gibt es Behandlungsmethoden, die ich ablehne?

Das SRK Kanton Zürich steht Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 044 388 25 25

Sie haben auch die Möglichkeit, die Patientenverfügung herunterzuladen und mithilfe der Wegleitung selber auszufüllen. Ebenso bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Hinterlegung bei uns.

Weitere Informationen, auch in Deutsch und Französisch, sowie das Formular finden Sie hier: Patientenverfügung SRK 

Kurzfilm zur Patientenverfügung - so funktioniert's!

Fragen und Antworten
Kann eine Patientenverfügung auch verändert werden?
Wann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz?
Was kostet die Beratung für eine Patientenverfügung?

Kostenlose Vorsorgeveranstaltung

Haben Sie konkrete Fragen, oder sind Sie unsicher, wie Sie Ihre Vorsorgeplanung angehen sollen? Möchten Sie mehr zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament erfahren? An unserem kostenlosen Vorsorgeanlass erfahren Sie das Wichtigste über die drei Themen.

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