Vergütungssystem für Fahrdienstgemeinden im Kanton Zürich
Den freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer werden die effektiv gefahrenen Kilometer ab/bis Wohnadresse des Fahrers resp. der Fahrerin vergütet.
Kurzübersicht Vergütungssystem
Kilometervergütung:
Vergütet werden die effektiv gefahrenen Kilometer ab/bis zum Wohnort der Fahrerin oder des Fahrers: CHF 0.75
Mindestvergütung*:
CHF 10.– (Stadt Zürich/Winterthur)
CHF 7.– (andere Gemeinden)
*Gilt, falls Kilometervergütung geringer ist als Mindestvergütung.
Kilometervergütung: Die Kilometer werden mit CHF 0.75/Kilometer vergütet.
Mindestvergütung: Für kurze Fahrten wird den Freiwilligen die Mindestvergütung entschädigt.
Wartezeit: 90 Minuten Wartezeit sind inbegriffen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, stehen dem freiwilligen Fahrer oder der freiwilligen Fahrerin pro zusätzlich angebrochenen 30 Minuten CHF 5.– Verpflegungsspesen zu. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Einsätze geplant und disponiert (siehe unten «Ein-Weg-Fahrten»). Ausgenommen davon sind sehr weite Fahrten in andere Kantone.
Fehlfahrten: Dem Fahrer oder der Fahrerin werden die gefahrenen Kilometer vergütet.
Ein-Weg-Fahrten (nur Hin- oder Rückfahrt): Dem Fahrer oder der Fahrerin werden die effektiven Kilometer für Hin- und Rückfahrt vergütet.
Bezahlung: Die Vergütung der Spesen erfolgt monatlich per Überweisung bis spätestens Mitte des Folgemonats.
Den Freiwilligen sollen durch ihren Einsatz keine Kosten entstehen. Gleichzeitig ist es ein Grundsatz, dass die geleistete freiwillige Zeit nicht finanziell entschädigt wird. Deshalb entschädigt das Rote Kreuz den Freiwilligen die Spesen, die im Rahmen ihrer Einsätze entstanden sind. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie als Rotkreuz-Fahrer oder -Fahrerin die Kosten für die Nutzung Ihres privaten Fahrzeugs plus Gebühren (zum Beispiel Parkgebühren) vergütet erhalten. Der Ansatz liegt bei CHF 0.75 pro gefahrenem Kilometer.
Pauschalen, die früher in einzelnen Rotkreuz-Fahrdiensten angewendet wurden, lagen teilweise weit über der gerechtfertigten Spesenentschädigung von CHF 0.75 pro Kilometer und entsprachen damit nicht den Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes. Das aktuelle Vergütungssystem stellt sicher, dass die Spesenentschädigungen den Vorgaben der Steuerbehörden und Benevol genügen.
Nein, eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Fahrgast erhält vom Rotkreuz-Fahrdienst monatlich eine Rechnung für seine Fahrten. Die freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer erhalten die Spesen ebenfalls monatlich per Überweisung vergütet.
Das System ermittelt die Anzahl Kilometer automatisch durch die Berechnungen eines Navigationssystems. Die berechneten Kilometer sind im Auftrag aufgeführt. Falls Sie effektiv mehr oder weniger Kilometer gefahren sind, haben Sie in der Fahrdienst-App unter «Fahrt abschliessen» bis 72 Stunden nach der Fahrt die Möglichkeit, die Mehr-/Minderkilometer zu erfassen. Wenn Sie nicht mit der Fahrdienst-App unterwegs sind, melden Sie die Differenzen und sonstige Gebühren innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Fahrt der Einsatzleitung.
Das Trinkgeld Ihrer Fahrgäste ist ein Zeichen der Wertschätzung. Sie dürfen dieses natürlich annehmen.
Fahrdienst
Drahtzugstrasse 18
8008 Zürich
Schweiz