Vergütungssystem Rotkreuz-Fahrdienst

Vergütung für freiwillige Fahrerinnen und Fahrer

Freiwillige erhalten Spesen vergütet, die im Rahmen ihrer Einsätze entstehen. Hier erfahren Sie die Details über das Vergütungssystem im Zürcher Rotkreuz-Fahrdienst.
Der Fahrdienst des Roten Kreuzes bringt Sie sicher zum Arzt oder in die Therapie und wieder zurück

Vergütungssystem für Fahrdienstgemeinden im Kanton Zürich

Den freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer werden die effektiv gefahrenen Kilometer ab/bis Wohnadresse des Fahrers resp. der Fahrerin vergütet. 

Kurzübersicht Vergütungssystem

Kilometervergütung:

Vergütet werden die effektiv gefahrenen Kilometer ab/bis zum Wohnort der Fahrerin oder des Fahrers: CHF 0.75

Mindestvergütung*: 

CHF 10.– (Stadt Zürich/Winterthur)
CHF 7.– (andere Gemeinden)

*Gilt, falls Kilometervergütung geringer ist als Mindestvergütung. 

Die wichtigsten Details

Kilometervergütung: Die Kilometer werden mit CHF 0.75/Kilometer vergütet. 
Mindestvergütung: Für kurze Fahrten wird den Freiwilligen die Mindestvergütung entschädigt.
Wartezeit: 90 Minuten Wartezeit sind inbegriffen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, stehen dem freiwilligen Fahrer oder der freiwilligen Fahrerin pro zusätzlich angebrochenen 30 Minuten CHF 5.– Verpflegungsspesen zu. Termine, die länger als 180 Minuten dauern, werden als zwei separate Einsätze geplant und disponiert (siehe unten «Ein-Weg-Fahrten»). Ausgenommen davon sind sehr weite Fahrten in andere Kantone. 
Fehlfahrten: Dem Fahrer oder der Fahrerin werden die gefahrenen Kilometer vergütet. 
Ein-Weg-Fahrten (nur Hin- oder Rückfahrt): Dem Fahrer oder der Fahrerin werden die effektiven Kilometer für Hin- und Rückfahrt vergütet.
Bezahlung: Die Vergütung der Spesen erfolgt monatlich per Überweisung bis spätestens Mitte des Folgemonats. 

Die häufigsten Fragen
Welche Kosten werden vergütet?
Wieso gibt es keine Pauschalen?
Ist auch eine Barzahlung durch den Fahrgast möglich?
Wie wird die Anzahl gefahrener Kilometer berechnet?
Darf ich Trinkgeld annehmen?